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Kinderporno-Recherche für Abgeordnete verboten

© agsandrew - Fotolia.comDer Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat den Parlamentariern geraten, im Internet keine „Seiten mit kinderpornographischen Inhalten zu suchen oder aufzurufen“.

Abgeordnete unterlägen „denselben strafrechtlichen Rahmenbedingungen wie andere Bürger auch“, heißt es in der Handlungsempfehlung, die dem Nachrichtenmagazin FOCUS vorliegt.
Der Ältestenrat hatte um Rat gebeten, weil Abgeordnete von Bürgern hin und wieder auf strafbare Inhalte hingewiesen würden. Bundestagsabgeordnete sollen derartige Hinweise lieber der Polizei melden statt selbst zu recherchieren, empfiehlt der Wissenschaftliche Dienst. Der Bundestag sei keine Strafverfolgungsbehörde.

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